Losung für den 25.06.2022
Du erkennst ja in deinem Herzen, dass der HERR, dein Gott, dich erzogen hat, wie ein Mann seinen Sohn erzieht. 5.Mose 8,5
Jesus spricht:Ein Beispiel habe ich euch gegeben, damit ihr tut, wie ich euch getan habe. Johannes 13,15
Die Kapelle des ev. Friedhofs. © Daniela Tobias / photozeichen.de
Änderung der Friedhofssatzung
§ 1 Änderung der Gebührensatzung
Die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Wald vom 28.06.2011, zuletzt geändert am 25.10.2016, wird wie folgt geändert:
Unter
Gebührentarif zur Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Wald über die Erhebung von Friedhofsgebühren
I. Nutzungsgebühren
2. Wahlgrabstätten
erhalten die Absätze e) und f) folgenden Wortlaut:
„e) auf Zwischenflächen für Urnenbeisetzungen
je Grabstelle (bis zu 2 Urnen, Nutzungszeit 25 Jahre) 430,00 EURO
zzgl. 3-seitige Grabeinfassung 210,00 EURO
f) Verlängerungsgebühr je Grabstelle und Jahr 17,20 EURO“
Die bisherigen Absätze e) bis f) werden zu den neuen Absätzen „g)“ bis „h)“.
In der Absatzüberschrift zu
3. Rasengrabstätten einschließlich Pflege durch die Friedhofsträgerin und Namensplatte
werden die Worte „und Namensplatte“ gestrichen.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Erteilung der kirchen- und staatsaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Solingen, den 20.06.2017
Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Wald
25.08.2017
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