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Evangelischer Friedhof an der Wiedenkamper Straße - Eingangstor Die Kapelle des ev. Friedhofs. © Daniela Tobias / photozeichen.de

Gebührenordnung

Änderung der Friedhofssatzung

Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Wald vom 28.06.2011für den Friedhof Wiedenkamper Straße, 42719 Solingen, zuletzt geändert am 25.10.2016, vom 06.06.2017

 

§ 1 Änderung der Gebührensatzung

Die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Wald vom 28.06.2011, zuletzt geändert am 25.10.2016, wird wie folgt geändert:

 

Unter

Gebührentarif zur Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Wald über die Erhebung von Friedhofsgebühren

I. Nutzungsgebühren

2. Wahlgrabstätten

erhalten die Absätze e) und f) folgenden Wortlaut:

„e) auf Zwischenflächen für Urnenbeisetzungen

     je Grabstelle (bis zu 2 Urnen, Nutzungszeit 25 Jahre)                                     430,00 EURO

     zzgl. 3-seitige Grabeinfassung                                                                         210,00 EURO

 f)  Verlängerungsgebühr je Grabstelle und Jahr                                                     17,20 EURO“

Die bisherigen Absätze e) bis f) werden zu den neuen Absätzen „g)“ bis „h)“.

 

In der Absatzüberschrift zu

3. Rasengrabstätten einschließlich Pflege durch die Friedhofsträgerin und Namensplatte

werden die Worte „und Namensplatte“ gestrichen.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Erteilung der kirchen- und staatsaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

Solingen, den 20.06.2017

Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Wald

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25.08.2017



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