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Die Kapelle des ev. Friedhofs. © Daniela Tobias / photozeichen.de
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Wald vom 28.06.2011für den Friedhof Wiedenkamper Straße, 42719 Solingen, zuletzt geändert am 25.10.2016, vom 06.06.2017
§ 1 Änderung der Gebührensatzung
Die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Wald vom 28.06.2011, zuletzt geändert am 25.10.2016, wird wie folgt geändert:
Unter
Gebührentarif zur Satzung der Evangelischen Kirchengemeinde Wald über die Erhebung von Friedhofsgebühren
I. Nutzungsgebühren
2. Wahlgrabstätten
erhalten die Absätze e) und f) folgenden Wortlaut:
„e) auf Zwischenflächen für Urnenbeisetzungen
je Grabstelle (bis zu 2 Urnen, Nutzungszeit 25 Jahre) 430,00 EURO
zzgl. 3-seitige Grabeinfassung 210,00 EURO
f) Verlängerungsgebühr je Grabstelle und Jahr 17,20 EURO“
Die bisherigen Absätze e) bis f) werden zu den neuen Absätzen „g)“ bis „h)“.
In der Absatzüberschrift zu
3. Rasengrabstätten einschließlich Pflege durch die Friedhofsträgerin und Namensplatte
werden die Worte „und Namensplatte“ gestrichen.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Erteilung der kirchen- und staatsaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Solingen, den 20.06.2017
Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Wald
25.08.2017