Wir konzentrieren die seelsorgerischen und anderen Dienste für unsere Gemeindeglieder auf die zur Erfüllung der Kernaufgaben unbedingt erforderliche Zahl von vier Gemeinde-/Jugendzentren (Fuhr, Mangenberg, Wald-Mitte, und Weyer).
Die Belastung der Gemeinde mit Kosten für Pfarrstellen muss drastisch reduziert werden. Um dennoch möglichst viele der derzeitigen PfarrstelleninhaberInnen in der Gemeinde halten zu können, müssen unter den jetzigen Bedingungen (ca. 12.130 Gemeindeglieder) alle denkbaren Möglichkeiten der Refinanzierung ermittelt und genutzt werden, um die finanzielle Belastung der Gemeinde auf die Kosten von max. 4 bis 5 Pfarrstellen zu begrenzen. Somit sind kurzfristig die Kosten für 1 Pfarrstelle zu refinanzieren.
Der pastoral-seelsorgerliche Dienst organisiert sich in Seelsorgebezirken. Gemeindeaufbaukonzepte werden über die Grenzen der Seelsorgebezirke hinaus entwickelt. Damit wird keine Gemeindestruktur auf Dauer festgeschrieben. Seelsorgebezirke und Gemeindebereiche verstehen sich als Teile des Ganzen der Gemeinde Wald.
Bei allen gemeindlichen Grundstücken, die nicht für Kernaufgaben benötigt werden, wird vorrangig die Möglichkeit geprüft, sie durch Erbpacht-, Pacht- oder Mietverträge ertragbringend mit dem Ziel Dritten zu überlassen. Dabei soll die Gemeinde nicht oder nur geringfügig mit laufenden oder Folgekosten belastet werden. Ein weiterer Verkauf von Grundstücken ist nach Möglichkeit zu vermeiden, wird jedoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Änderung der Vorschriften soll bewirkt werden, sodass die Möglichkeit besteht, Verkaufserlöse von Immobilien für bauliche Investitionen anderer Gebäude heranzuziehen.
Wir werden alles daran setzen müssen, künftig noch stärker als bisher alternative Formen der Finanzierung gemeindlicher Aufgaben über die bisherigen Ansätze - z. B. Orgelbauverein oder Denkmalstiftung - hinaus zu entwickeln und nutzen, etwa durch Fundraising, Aktionen wie "Mit 5 € sind Sie dabei." o.ä. Gemeindeglieder, die nicht (mehr) kirchensteuerpflichtig sind, sollen verstärkt auf freiwillige Kostenbeteiligung angesprochen werden.
Wir vergleichen bezogen auf die einzelnen Aufgabenbereiche kurzfristig unsere jeweiligen Ausgaben je Gemeindeglied mit dem entsprechenden Aufwand der übrigen Solinger Gemeinden. Anschließend überdenken wir evtl. unsere Zielsetzungen für die Arbeitsbereiche und formulieren sie ggf. neu. Dabei suchen wir in allen Arbeitsfeldern nach Kooperationsmöglichkeiten und -partnern.
Wir setzen uns weiter für eine Verwaltungskonzentration auf Gemeinde- und Kirchenkreisebene ein. Wir werben auch bei anderen Gemeinden für diese Ziel, um letztlich alle Aufgaben, die zentral erledigt werden können, auf der Ebene des Kirchenkreises erledigen zu lasen. Ebenso setzen wir uns für eine kritische Überprüfung der Notwendigkeit derjenigen Aufgaben ein, welche die verschiedenen kirchlichen Verwaltungen derzeit haben.
Folgende Arbeitsbereiche sollen auf Konzentration und Profilierung überarbeitet werden:
Eine Neustrukturierung der pastoralen Arbeit ist nötig.
Es wird ein Gottesdienstkonzept erarbeitet.
Die Verwaltung muss zu einem effektiven Dienstleistungsunternehmen werden .
Ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung moderner Medien (Internet) muss erstellt werden.
Das vorhandene Konzept für Kinder- und Jugendarbeit ist an diesem Leitbild zu überprüfen.
Es ist ein Kindergartenkonzept zu entwickeln, das offen ist für übergemeindliche Kooperationen.
Ein zu entwickelndes Diakoniekonzept sucht die übergemeindliche Zusammenarbeit.
Es ist ein Konzept für die Kirchenmusik zu entwickeln.
Es ist ein Konzept zur Förderung des Ehrenamtes zu entwickeln.
Die Begegnung der Gemeindeglieder und der Aufbau der Gemeinde geschieht gemeinhin wohnortnah in den Räumen und Wirkungsfeldern der Kirchengemeinde. Ein Raumkonzept hat die flächenmäßig große (größte ev. Kirchengemeinde im Kirchenkreis und stellt 25 % der ev. Christen) und in Stadtteile und Hofschaften zergliederte Gemeinde unter Berücksichtigung von Tradition, Wachstum und Entwicklung in den Blick zu nehmen. Die Nutzung (Vermietung, Verpachtung, Verkauf) der Räume und Wirkstätten auch durch andere gemeindefremde Personen und Gruppen (private Feiern, russ-orth. Kirche, Freikirche etc.) im Interesse einer Auslastung und als Einnahmequelle ist zu erwägen.
Die Arbeit der Konzeptgruppen wird durch ein entsprechendes Controlling koordiniert.
Stand: 7. Oktober 2004